Meine Tätigkeitsbereiche



 Jugendstrafrecht

Gerade als Jugendlicher ist die Begegnung mit der Polizei, den Behörden und der Justiz einschüchternd. Daher ist es hilfreich einen Beistand zu haben, der als Vermittler fungiert, dabei jedoch für Ihre Interessen einsteht. Ich kenne die Besonderheiten des Jugendstrafrechts und werde mich stets mit vollem Einsatz Ihrem Anliegen widmen.



allgemeines Strafrecht

Die Betreuung im Rahmen eines möglichen Strafverfahrens fängt nicht erst im Gerichtssaal an. Denn bereits mit Beginn des Ermittlungsverfahrens sieht man sich als Beschuldigter vielen Eingriffen ausgesetzt. Dabei ist es wichtig bereits zu diesem Zeitpunkt mit voller Aufmerksamkeit und umfassender rechtlicher Betreuung möglichen Vorwürfen zu begegnen. Genau dann ist es von Vorteil, jemanden an seiner Seite zu haben, der sich dieser Situation mit Engagement und Fachwissen annimmt und auf den man im Ernstfall zählen kann. Während des gesamten Strafverfahrens werde ich Sie kompetent und zuverlässig verteidigen. Diskretion ist dabei eine Selbstverständlichkeit. 



Strafvollstreckung & Strafvollzug

Der Strafvollzug stellt für den Betroffenen und seine nahen Angehörigen eine extreme physische und psychische Belastung dar. Gerade als Inhaftierter sieht man sich einem besonderen Gewaltverhältnis ausgesetzt. Wichtig zu wissen ist, dass auch während des Strafvollzugs sowie bei der Strafvollstreckung jederzeit das Recht auf einen Rechtsanwalt besteht. Ich berate Sie gerne zu den verschiedenen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Strafvollzugs. Entspricht die Justizvollzugsbehörde einem Antrag nicht, werden wir Ihr Anliegen gerichtlich durchsetzen. Dazu gehört beispielsweise die Verlegung in eine andere Vollzugsanstalt oder Vollzugslockerungen. Auch auf eine vorzeitige Entlassung muss frühzeitig hingewirkt werden. In allen Fragen des Strafvollstreckungs - und Strafvollzugsrechts werde ich kompetent an Ihrer Seite stehen.

 



Betäubungsmittelstrafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht bzw. Drogenstrafrecht  ist ein Spezialgebiet des allgemeinen Strafrechts. Im Betäubungsmittelstrafrecht werden sehr viele Straftatbestände mit sogenannten Mindeststrafen geahndet. Diese liegen oft über einem Jahr teilweise auch über 5 Jahren Freiheitsstrafe. 
Gerade in diesem Bereich des Strafrecht bedarf es einer indiviellen und speziellen Betreuung
Unter Strafe gestellt ist der An- und Verkauf von Drogen (Erwerb und Handeltreiben/Drogenhandel) sowie der Besitz unerlaubter Rauschmittel (Drogenbesitz). Die zu erwartende Strafe ist stark abhängig von der Droge selbst (harte oder weiche Drogen), bisheriger Einträge im Bundeszentralregister sowie der Menge und der Qualität der Betäubungsmittel beim Drogenhandel und Drogenbesitz.
Verbotene Betäubungsmittel sind unter anderem Marihuana bzw. Cannabis, Methamphetamin („Crystal Meth“), Kokain, Heroin, LSD, Amphetamine und Ecstasy (MDMA).

 

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