Isabell Herrmann 
Rechtsanwältin & Strafverteidigerin

 

"Ich verteidige Sie in allen Bereichen des Strafrechts. 
Vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden, in der Hauptverhandlung oder im Rahmen der Strafvollstreckung werde ich Ihnen kompetent, zuverlässig und engagiert zur Seite stehen."




Wenn's mal brennt:

Steht eine Durchsuchung unmittelbar bevor? Wurden Sie festgenommen? In allen strafrechtlichen Notfällen stehe ich Ihnen schnell, zuverlässig und kompetent zur Seite. Sie können mich jederzeit unter meiner Notfallnummer erreichen!

Tätigkeitsbereich

 

Willkommen in meiner Kanzlei im Herzen Mannheims

Häufige Fragen zum Jugendstrafrecht – und wie ich helfen kann

Ich (oder mein Kind) wurde festgenommen – was jetzt?

Bewahren Sie Ruhe. Als erfahrener Strafverteidiger mit Spezialisierung im Jugendstrafrecht bin ich darauf vorbereitet, sofort zu helfen – auch in Eilfällen. Sie oder Ihr Kind haben das Recht auf einen Anwalt – und genau hier komme ich ins Spiel. Kontaktieren Sie mich sofort, ich kümmere mich um alles Weitere – auch bei Festnahmen außerhalb der Bürozeiten.

Ich bin (oder mein Kind ist) angeklagt – was jetzt?

Wenn du oder dein Kind eine Vorladung von der Polizei bekommen habt, eine Anklage im Raum steht oder sogar eine Festnahme passiert ist: Jetzt ist der Moment, einen Anwalt einzuschalten. Je früher, desto besser. Ich helfe dir dabei, Ruhe zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten.

Kann ich Sie auch als Pflichtverteidiger bekommen?

Ja. In vielen Fällen, gerade bei Untersuchungshaft oder drohender Jugendstrafe, wird ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Sie haben das Recht, selbst einen Anwalt vorzuschlagen. Wenn Sie mir nur kurz Bescheid geben, übernehme ich die Kommunikation mit dem Gericht und beantrage meine Beiordnung als Pflichtverteidiger – kostenneutral für Sie.

Was tun, wenn mein Kind in Untersuchungshaft sitzt?

Jugendliche in U-Haft brauchen mehr als nur „einen Anwalt“ – sie brauchen jemanden, der ihre Sprache spricht, ihre Rechte kennt und die Eltern einbindet. Ich besuche die Jugendlichen schnellstmöglich in der Haft, erkläre die nächsten Schritte und nehme Kontakt zu den Eltern auf. Ich bleibe an ihrer Seite – von Anfang an.

Warum brauche ich überhaupt einen Anwalt – reicht nicht ein Gespräch mit dem Richter oder der Polizei?

Nein. In einem Strafverfahren geht es um viel – manchmal sogar um Freiheit.
Ein erfahrener Anwalt schützt deine Rechte, spricht mit der Polizei nur dann und so, wie es sinnvoll ist, und sorgt dafür, dass du verstanden wirst – aber auch richtig verteidigt wirst.

Was unterscheidet Sie von anderen Anwälten?

Ich bin hoch spezialisiert im Jugendstrafrecht. Das bedeutet: Ich kenne nicht nur das Gesetz, sondern auch die Lebenswelt junger Menschen. Ich weiß, worauf es ankommt – rechtlich und menschlich. Mein Ziel ist nicht nur Freispruch oder Strafmilderung – sondern auch eine Perspektive danach.

Wie läuft die Verteidigung ab?

Ob Pflichtverteidigung oder Wahlmandat – ich kümmere mich vom ersten Tag an um:

  • Kommunikation mit Polizei, Gericht & Staatsanwaltschaft
  • Vorbereitung auf Vernehmungen
  • Begleitung bei Haftprüfungen
  • Verteidigung vor Gericht
  • Beratung der Familie

Transparenz, Ehrlichkeit und Durchsetzungskraft stehen dabei im Mittelpunkt.

Was kostet die Verteidigung?

Wenn ich als Pflichtverteidiger beigeordnet werde: keine Kosten für Sie.
Bei Wahlverteidigung: Ich biete faire Pauschalhonorare und bespreche alles transparent vorab. Keine Überraschungen.

Wie kann ich Sie erreichen?

Am besten direkt auf meiner Notfallnummer 01738902285 oder per Mail kanzlei@frau-herrmann.de. Ich melde mich schnellstmöglich zurück – gerade bei Haft oder Festnahmen zählt jede Minute.

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